Aktuelle Informationen zum
Schul- und Unterrichtsbetrieb ab 2.5.22
Das Hessische Kultusministerium hat den Hygieneplan 10.0 veröffentlicht, der ab 02.05.2022 gilt.
Maskenpflicht
Keine Maskenpflicht mehr in den Schulen, also auch nicht mehr auf den Fluren und Gängen. Das freiwillige Aufsetzen einer Maske bleibt selbstverständlich möglich. Darüber entscheidet jede und jeder Einzelne für sich selbst. Nach einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe wird das Maskentragen insbesondere im Unterrichtsraum empfohlen.
Antigen-Selbsttest
Die Vorlage eines Negativnachweises durch z.B. einen Antigen-Selbsttest in der Schule ist zur Teilnahme am Präsenzunterricht nicht mehr erforderlich.
Allen Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften sowie dem sonstigen Personal werden wöchentlich zwei Antigen-Selbsttests für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung gestellt. Diese Tests erhält man in der Schule. Die Modalitäten werden durch einen gesonderten Erlass geregelt, Sobald uns dieser Erlass erreicht, werden alle umgehend informiert.
Sport- und Musikunterricht
Sport- und Musikunterricht können wieder ohne Einschränkungen stattfinden.
Abstandregelungen
Der Mindestabstand wird aufgehoben, lerngruppenübergreifender AG-Angebote sind wieder in allen Fällen möglich, Sonderregelungen für den Pausenbetrieb sind nicht mehr erforderlich.
Hygieneregeln
Folgende Hygiene- und Schutzmaßnahmen gelten weiterhin:
- regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 bis 30 Sekunden)
- Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
- möglichst wenig Körperkontakt (z. B. persönliche Berührungen, Umarmungen, Händeschütteln), sofern sich der Körperkontakt nicht aus unterrichtlichen oder pädagogischen Notwendigkeiten ergibt
Lüftung
Klassenräume sollen regelmäßig gelüftet werden. Während des Unterrichts wird alle 20 Minuten gelüftet. Alle Fenster müssen weit geöffnet werden (Stoßlüften). Daher ist bei kalten Außentemperaturen im Winter ein Lüften von ca. 3-5 Minuten ausreichend. An warmen Tagen muss länger gelüftet werden (ca. 10-20 Minuten). Bei heißen Wetterlagen im Hochsommer, wenn die Lufttemperaturen außen und innen ähnlich hoch sind, sollten die Fenster durchgehend geöffnet bleiben. Zudem soll über die gesamte Pausendauer gelüftet werden, auch während der kalten Jahreszeit.
Befreiung vom Präsenzunterricht
Schülerinnen und Schüler können von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit wer-den, wenn sie selbst oder Angehörige ihres Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären. Der Erlass „Umgang mit ärztlichen Attesten“ vom 18. September 2020 gilt fort. Ein Antrag kann formlos über die Klassenlehrkraft bzw. die Tutorinnen und Tutoren an die Schulleitung gestellt werden. Die partielle Befreiung für einzelne Tage, Fächer oder einzelne schulische Veranstaltungen ist nicht zulässig. Befreite Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an einem von der Schule angebotenen Distanzunterricht teilzunehmen. Ein Anspruch auf bestimmte Formen des Unterrichts besteht nicht.
Schulfahrten
Für Schulfahrten gelten die Vorgaben am Zielort.
Schulveranstaltungen
Schulveranstaltungen (z. B. Veranstaltungen der Schülervertretung, Ausflüge) sind – soweit pädagogisch in dieser herausfordernden Zeit erforderlich und schulorganisatorisch vertretbar – zulässig. Dabei ist § 1 Abs. 1 und 3 Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV) in der jeweils geltenden Fassung
Weitere Informationen
- Hygieneplan 10.0 des Hessischen Kultusministeriums
-
Infoblatt Kitas und Schulen des Gesundheitsamtes der Stadt Frankfurt am Main ab 5.4.22
- Dokumente zur Unterrichtsorganisation in Zeiten von Corona des Hessischen Kultusministeriums
- Umgang mit Corona an Schulen
- Häusliche Isolierung / Quarantäne | Stadt Frankfurt am Main
- Corona in Hessen
- Corona soziales. hessen.de