Aktuelle Termine

Aktuelle Informationen zum

Schul- und Unterrichtsbetrieb

Am Mo, 06.12.2021, haben wird neue Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb erhalten.

Testungen

Nach § 13 Abs. 3 CoSchuV soll auch geimpften und genesenen Schülerinnen und Schülern mindestens einmal pro Woche ein Test in der Schule angeboten werden. Das ändert nichts an unserer bestehenden Praxis, dass geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schülern schon bisher freiwillig am schulischen Testangebot teilnehmen konnten.

Testnachweisheft

Schülerinnen und Schüler können einen Testnachweis grundsätzlich, also auch außerhalb der Schule, durch das von der Schule ausgestellte Testheft erbringen. Das Testheft kann nach der geltenden Coronavirus-Schutzverordnung auch während der Weihnachtsferien als Testnachweis genutzt werden. Darüber hinaus wird aber allen Schülerinnen und Schülern empfohlen, für die Teilnahme an Freizeitangeboten etc. in den Weihnachtsferien regelmäßig Bürgertests in Anspruch zu nehmen.

Veranstaltungen an Schulen

Die Neuregelungen für Veranstaltungen betreffen auch schulische Veranstaltungen außerhalb des Präsenzunterrichts. Die Personenzahl, von der an strengere Bestimmungen gelten, wurde von 26 auf 11 Personen abgesenkt. Ab einer Teilnehmerzahl von 11 Personen müssen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Impf- oder Genesenennachweis vorweisen (sog. 2G -Regel). Das gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder ab sechs Jahren. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sowie bei Personen, die durch ein ärztliches Attest belegen, dass sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, genügt ein Testnachweis (wozu auch das schulische Testheft gehört; s. o.). Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern müssen nunmehr alle Anwesenden mit Ausnahme der Kinder unter sechs Jahren und noch nicht eingeschulten Kinder — auch Genesene und Geimpfte — einen Testnachweis vorlegen.

AGs, Elternabende, Schülervertretung, Schulkonferenz, Personalratssitzungen

Ausgenommen von den speziellen Vorgaben für Veranstaltungen sind neben dem Unterricht und anderen regelmäßigen schulischen Veranstaltungen (z. B. AGs) solche schulischen Veranstaltungen, bei welchen die Beteiligten aus schulischen Gründen unmittelbar zusammenarbeiten müssen. Dies sind neben den Sitzungen der Eltern- und der Schülervertretung, Schulkonferenzen sowie Wahlversammlungen, aus denen diese Organe hervorgehen, auch Sitzungen der schulischen Personalräte. Es wird jeweils geprüft, ob solche Sitzungen und Konferenzen nicht auch in einem digitalen Format durchgeführt werden können (z. B. wenn keine geheimen Abstimmungen geplant sind).

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