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Neue Corona-Maßnahmen

Ab dem 02. November gilt in ganz Hessen Maskenpflicht im Unterricht ab Jahrgangsstufe 5. Spätestens bis zum 09. November müssen weitere Regelungen umgesetzt werden, die an der Elisabethenschule schon gelten bzw. umgesetzt werden. Die Stadt Frankfurt am Main hat die Stufe 2 "Eingeschränkter Regelbetrieb" ausgelöst.

Alle Regelungen des hessischen Kultusministeriums zur Stufe 2 "Eingeschränkter Regelbetrieb" finden Sie hier: https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/hygieneplan_6.0._anlage_1_planungsszenarien.pdf

Beim Tragen einer Alltagsmaske kommt es nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen zu keinem relevanten Rückatmungseffekt. Die verwendeten Stoffe sind luftdurchlässig, sodass genügend Sauerstoff durchdringen kann. Das ausgeatmete Kohlendioxid (CO2) ist ein Gas, dessen Austritt durch Stoff nicht verhindert werden kann. Weder die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin noch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung weisen auf eine mögliche CO2-Gefährdung durch das Tragen einer Alltagsmaske hin.

Das Tragen einer allgemein verwendeten MNB ist unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt somit nicht gesundheitsschädlich. MNB, die regelmäßig sorgfältig gewechselt, getrocknet und gereinigt werden, tragen dazu bei, andere Personen vor feinen Tröpfchen und Partikeln, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, zu schützen.

Gleichwohl sollten Schülerinnen und Schüler, ebenso wie Lehrkräfte, regelmäßig tief durchatmen können und "Atempausen" einlegen. Verschiedene Empfehlungen, wie von der Leopoldina und der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, sprechen sich – gerade auch unter Berücksichtigung der psychologischen Folgen eines Lockdowns – für Unterricht in der Schule mit dem Tragen einer MNB aus

Bis zum Mo, 09.11.2020, müssen alle Schulen in Hessen so schnell wie möglich, die folgenden Regeln umsetzen:

  • Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 soll die Einrichtung konstanter Lerngruppen erfolgen. Der Wechsel der Lehrkräfte zwischen den Lerngruppen ist unter Einhaltung der Hygienevorgaben möglich. Dies ist bereits umgesetzt.
  • Inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler nehmen am Unterricht der Lerngruppe oder Klasse teil, der sie angehören. Dies ist bisher schon der Fall.
  • Für die Fächer Religion, Ethik und Islamunterricht (Schulversuch) ergeben sich insoweit besondere Herausforderungen, als die Bildung klassen-, jahrgangs- und ggf. schul(form)übergreifender Lerngruppen nicht ohne Weiteres möglich ist. Der Unterricht in den Fächern (Religion/Ethik und Fremdsprachen) kann aber prinzipiell stattfinden. Den Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichen Klassen sollen feste Sitzbereiche in den Unterrichtsräumen zugewiesen werden. Weitere mögliche Vorkehrungen sind das Einhalten größerer Abstände (soweit räumlich umsetzbar) und Tragen einer MNB. Dies ist bereits umgesetzt.
  • Um eine Durchmischung von Gruppen zu vermeiden, wird in allen Schulformen das schulische Angebot angepasst (z. B. Wegfall von Arbeitsgemeinschaften, Anpassung des Ganztagsangebots mit dem Ziel feststehender Gruppen). Damit müssen wir unser Ganztagsangebot stark einschränken.
  • Der herkunftssprachliche Unterricht, sofern er schulübergreifend organisiert ist, kann bis zum Ende des ersten Halbjahres nicht als Präsenzunterricht angeboten werden. Er ist in Form von Distanzunterricht zu organisieren. Dies wird von den Schulen organisiert, die den herkunftssprachlichen Unterricht organisieren. 
  • Der Sportunterricht kann gemäß den Anregungen der Planungsszenarien (siehe Erlass vom 2. Oktober 2020) für den Schulsport stattfinden. Die Planungsszenarien konkretisieren die praktische Durchführung des Schulsports und die Bewegungsförderung in allen Pandemie-Stufen. Nach Möglichkeit ist der Sportunterricht nach draußen zu verlegen. Sollte aus prüfungsrelevanter Sicht ein Sportunterricht in geschlossenen Räumen erforderlich sein, so sind die gängigen Hygienebestimmungen (Abstand, Raumlüftung, Kontaktlosigkeit) tunlichst zu beachten. Dies wird schon so umgesetzt.

Weitere Informationen unter: https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/hessen-ergreift-weitere-massnahmen-fuer-einen-sicheren-schulbetrieb-0

Schreiben des Kultusministers: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schulen/fuer-schulleitungen/schreiben-schulleitungen/neue-corona-massnahmen

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