Für Lehrkräfte, Schulsekretärinnen und Schulhausverwalter
Angebot freiwilliger SARS-CoV-2-Tests
Das freiwillige Testangebot ermöglicht es, Infektionsketten frühzeitig zu erkennen, sie zu unterbrechen und damit das Risiko einer unerkannten Verbreitung des Coronavirus in den Schulen zu reduzieren. Je mehr Landesbeschäftigte an dem freiwilligen Test teilnehmen, desto größer ist auch die Wirksamkeit der freiwilligen Tests.
Ein Test ist freiwillig. Wenn Lehrkräfte jedoch bereits Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion haben oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten, sollten Sie sich unbedingt testen lassen.
Mit diesem Formular kann der Antrag auf einen Test gestellt werden: Anlage 2Testlegitimation.
Eine Liste der mitwirkenden Praxen findet man ab Do, 6. August 2020 über die Filterfunktion der Arztsuche http://www.arztsuchehessen.de – Genehmigung „Testungen von Lehrkräften auf SARS-CoV-2“).