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Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Herbstferien

Wir haben heute aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Herbstferien erhalten.

Nach den Herbstferien werden wie nach den Sommerferien in den ersten zwei Schulwochen (von Mo, 25. Oktober 2021 bis Fr, 5. November 2021) Präventionsmaßnahmen durchgeführt.

Dies bedeutet konkret:

  1. Maskenpflicht
    In diesen zwei Wochen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Unterricht auch wieder am Sitzplatz. Nach den beiden Präventionswochen besteht – vorbehaltlich der dann aktuellen Infektionslage – grundsätzlich weiterhin Maskenpflicht mit den dann folgenden Ausnahmen: keine Maskenpflicht mehr im Freien, am Sitzplatz und wenn es zu pädagogischen Zwecken erforderlich ist.
    Ergänzende Regelung: In den ersten 14 Tagen nach einer bestätigten Infektion in der Klasse oder im Kurs muss eine Maske getragen werden. Bei einem Ausbruchsgeschehen in der Schule kann das Gesundheitsamt das Tragen von Masken anordnen.
    Eine detaillierte Studie weist das maximale Risiko einer Coronainfektion für verschiedene Szenarien mit und ohne Masken aus. Die Max-Planck-Gesellschaft schreibt:
    "Sogar drei Meter Abstand schützen nicht. Selbst bei dieser Distanz dauert es keine fünf Minuten, bis sich eine ungeimpfte Person, die in der Atemluft eines Corona-infizierten Menschen steht, mit fast 100prozentiger Sicherheit ansteckt. Das ist die schlechte Nachricht. Die gute ist: Wenn beide gut sitzende medizinische oder noch besser FFP2-Masken tragen, sinkt das Risiko drastisch."
    und
    "Auch wenn die detaillierte Analyse der Göttinger Max-Planck-Forscher zeigt, dass dicht abschließende FFP2-Masken im Vergleich zu gutsitzenden OP-Masken 75 mal besser schützen und die Trageweise einer Maske einen deutlich Unterschied macht: Auch medizinische Masken reduzieren das Ansteckungsrisiko schon deutlich im Vergleich zu einer Situation ganz ohne Mund-Nasenschutz. „Deshalb ist es so wichtig, dass die Menschen in der Pandemie eine Maske tragen“, sagt Mohsen Bagheri. Und Eberhard Bodenschatz ergänzt: „Unsere Ergebnisse zeigen noch einmal, dass das Maske-Tragen an Schulen und auch generell eine gute Idee ist."
  2. Antigen-Selbsttest
    Für die Teilnahme am Präsenzunterricht müssen die Schülerinnen und Schüler in diesen zwei Wochen drei- (Mo, Di und Do) statt zweimal pro Woche einen negativen Testnachweis vorlegen. Dieser kann weiterhin in der Schule erbracht werden und wird im Testheft vermerkt. Alternativ kann der Testnachweis auch über eines der Testzentren erfolgen. Anspruch auf einen kostenfreien Test außerhalb der Schule haben bis zum 31. Dezember 2021 Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weitergehende Informationen finden Sie unter: https://soziales.hessen.de/Corona/Tests-und-Teststellen.
    Die Testpflicht besteht nicht für bereits vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
    Die Testpflicht besteht nicht für bereits vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
  3. Testheft
    Die regelmäßige Dokumentation der Schülertests im Testheft, die auch als Negativnachweis in der Freizeit, bspw. im Kino oder Restaurant, gilt, bleibt auch während der Herbstferien als aktueller Negativnachweis gültig. Sollte das Testheft bei Vorlage während der Ferien nicht akzeptiert werden, können die Kinder das Eltern- und Schülerschreiben des Hessischen Kultusministeriums als Bestätigung vorlegen. Allerdings steht es den Betreibern der genannten Einrichtungen aufgrund ihres Hausrechts frei, strengere Zutrittsvoraussetzungen aufzustellen; erzwingen lässt sich ein Zutritt mithilfe des Testhefts daher nicht.
  4. Impfen
    Nutzen Sie die Möglichkeiten zum Impfen für Kinder ab 12 Jahren. Die Kinder- und Jugendärzte beraten Sie dazu gerne.

Nach den beiden Präventionswochen beabsichtigen wir die Rückkehr zum Status quo und sind zuversichtlich, dass die Infektionslage dies auch zulassen wird. Schülerinnen und Schüler sollen die Maske dann auch wieder am Sitzplatz abnehmen dürfen.

Über die ab dem 8. November 2021 greifenden Regelungen werden wir rechtzeitig informieren.

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